Umweltbaubegleiter tragen dafür Sorge, dass sämtliche Belange des Umweltschutzes im Rahmen einer Maßnahme berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Umweltbaubegleitung besteht meist aus mehreren Fachpersonen (aus den Bereichen Naturschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz und ggf. Altlasten), die sich um alle umweltrelevanten Verpflichtungen aus dem Genehmigungsverfahren sowie aus den gesetzlichen Vorgaben gewerkeübergreifend kümmern. Ziel einer Umweltbaubegleitung ist eine genehmigungskonforme Baudurchführung.
Die Umweltbaubegleitung bezieht sich auf die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Bauvorhaben auf die Schutzgüter: Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, biologische Diversität, Wasser, Klima, Luft sowie weitere Kultur- und Sachgüter (bspw. Geoarchäologie). Die „Umwelt“-Baubegleitung unterscheidet sich in ihrem schutzgutübergreifenden Anspruch von den einzelnen Fachbaubegleitungen (BBB, ÖBB, ArchäoBB).
Die UBB beginnt – wie alle anderen Baubegleitungen – spätestens in der Bauvorbereitungsphase. Das Einbinden der Bodenkundlichen Baubegleitung bietet sich hingegen früher, noch vor Erstellung des Leistungsverzeichnisses, an. Die Tätigkeit der Baubegleitung endet mit dem Abschluss der Errichtung des Bauvorhabens nach der Nachsorge/ Rekultivierung.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen eines Bauvorhabens sind im eigentlichen Sinne nicht Gegenstand der Umweltbaubegleitung. Sind Errichtung und Betrieb untrennbar miteinander verbunden, wie z.B. bei Auskiesungen oder Verfüllungsmaßnahmen, dann erstreckt sich der Einsatzbereich der UBB auch auf die Umweltauswirkungen. In diesem Fall werden zur Errichtung des Bauwerks auch die Umsetzungen der naturschutzfachlichen Maßnahmen gezählt.